Am 11. Januar 2024 tritt der Data Act der Europäischen Union offiziell in Kraft. Dieses bahnbrechende Gesetz, das am 27. November 2023 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde, zielt darauf ab, den Zugang zu und die Nutzung von Daten zu revolutionieren. Es bietet Unternehmen, Start-ups und KMUs neue Chancen zur Wertschöpfung und stärkt die Rechte von Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen.
Ab dem 12. September 2025 wird der Data Act nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten EU-weit unmittelbar anwendbar sein. Die Verordnung ist ein zentraler Baustein, um die in der Digitalstrategie der Bundesregierung verankerten Ziele voranzutreiben: Mehr Datennutzung für mehr Innovation.
Was regelt der Data Act?
- Datenweitergabe (B2C und B2B): Unternehmen sind verpflichtet, Daten auf Anfrage mit Verbrauchern oder anderen Unternehmen zu teilen, um Transparenz und Innovation zu fördern.
- Faire Bedingungen für Dateninhaber: Es werden klare Regeln zur Entgeltgestaltung für die Datenweitergabe geschaffen.
- Schutz vor missbräuchlichen Vertragsklauseln: Verträge im B2B-Bereich müssen fair und ausgewogen gestaltet sein.
- Datenbereitstellung für öffentliche Stellen (B2G): In außergewöhnlichen Fällen können öffentliche Stellen auf Daten zugreifen, um gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen.
- Cloud Switching: Neue Regeln erleichtern den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten und fördern technische Interoperabilität.
Der Data Act ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer fairen und dynamischen Datenökonomie in Europa. Unternehmen sollten die Übergangszeit nutzen, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und die Chancen zu erkennen, die sich durch eine bessere Datennutzung eröffnen.